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Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung wird vielfach auch als Leih- oder Zeitarbeit oder auch Personalleasing bezeichnet. Dahinter verbirgt sich die temporär begrenzte, also vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers durch einen Unternehmer an ein weiteres Unternehmen. Gewöhnlich handelt es sich um eine gewerbsmäßige Überlassung. Das heißt, der Verleiher, also jenes Unternehmen, das den Arbeitnehmer stellt, verlangt vom Entleiher Geld für die Überlassung der Arbeitskraft. Wer als Verleiher von Arbeitskräften agiert, benötigt eine Erlaubnis der Agentur für Arbeit.

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