Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, im Mai 2018 sind die Datenschutz-Vorschriften in aller Munde. Sie regeln in der gesamten Europäischen Union das Datenschutzrecht, also den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten. Die Hoheit über die eigenen Daten liegen demnach beim Nutzer. Für Unternehmen hingegen gilt: Halten sie sich nicht an die Datenschutz-Grundverordnung, kann im schlimmsten Fall eine Geldbuße bis zu 20 Millionen Euro drohen.
WeiterlesenWenn es um den Datenschutz geht, wird’s bürokratisch. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO regelt den Umgang mit Unternehmens- und Mitarbeiterdaten und ist die Basis für die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern wie der Personalvermittlung.
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