Elterngeld

Die verschiedenen Arten des Elterngelds

Die Zahlung des Elterngelds ist eine staatliche Transferleistung und dient der finanziellen Unterstützung von Familien nach der Geburt eines Kindes. Es hilft, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Ausbezahlt wird die Leistung aber auch, wenn vor der Geburt kein Gehalt vorhanden war. Auch Alleinerziehenden oder getrennt lebenden Elternteilen steht die staatliche Unterstützung zur Verfügung. Aus Unternehmenssicht ist es sinnvoll, bei der Beantragung von Elterngeld zu unterstützen.

Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Die Höhe des Eltergelds ist nicht einheitlich, sie hängt vom monatlichen Durchschnittseinkommen des beantragenden beziehungsweise des betreuenden Elternteils ab. Das Elterngeld ersetzt nicht das sogenannte Kindergeld.

Basiselterngeld

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, um das fehlende Einkommen auszugleichen, das durch die Betreuung des Kindes entsteht, wenn die berufliche Arbeit unterbrochen oder eingeschränkt wird. Insgesamt stehen den Eltern gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Die Monate können dabei flexibel untereinander aufgeteilt werden. Dabei gilt lediglich, dass ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen kann. Alleinerziehende aber können die vollen 14 Monate als Ausgleich in Anspruch nehmen. Generell können Eltern das Basiselterngeld nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Nach diesem Zeitpunkt können Eltern nur noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen.

ElterngeldPlus

Seit 2015 besteht die Möglichkeit, alternativ zum Basiselterngeld das sogenannte ElterngeldPlus zu wählen. Dieses zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken, indem es während des Elterngeldbezugs mit einer Teilzeittätigkeit einhergeht. Es ist eine Alternative für Eltern, die ihren Arbeitsplatz nicht komplett verlassen möchten. Beim ElterngeldPlus wird die Bezugsdauer im Vergleich zum Elterngeld verdoppelt, statt 12 Monate besteht der Anspruch 24 Monate, der Auszahlungsbetrag wird halbiert. Arbeiten Eltern nach der Geburt nicht, ist der Auszahlungsbetrag halb so hoch wie beim Basiselterngeld. Arbeiten sie nach der Geburt in Teilzeit, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.

Partnerschaftsbonus

Sind beide Elternteile parallel mindestens vier Monate lang mit 25 bis 30 Wochenstunden in Teilzeit beschäftigt, können sie innerhalb der ElterngeldPlus-Option für diese Zeit zusätzlich den sogenannten Partnerschaftsbonus beantragen. In diesem Fall erhalten die Eltern vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Die Berechnung des Elterngeldes

Die jeweilige Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom monatlichen Durchschnittseinkommen des beantragenden Elternteils im Zeitraum des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes. Dabei liegt der Betrag zwischen mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro monatlich, beziehungsweise im Hinblick auf das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich. Bei vorhandenen Geschwistern fällt auch ein sogenannter Geschwisterbonus in Höhe von zehn Prozent des zustehenden Elterngeldes an. Für Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro – beziehungsweise 150 Euro beim ElterngeldPlus – ausgezahlt.

Um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen folgende Kriterien generell erfüllt sein: Die Eltern müssen in Deutschland leben und das Kind selbst betreuen. Der Elternteil, der die staatliche Leistung beantragt und für die Betreuung zuständig ist, arbeitet maximal 30 Wochenstunden. Das jährliche Haushaltseinkommen muss unter 500.000 Euro liegen, bei Alleinerziehenden unter 250.000 Euro.

 

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit verzichten wir in diesem Text auf das Gendern.