Corporate Governance
Der Ordnungsrahmen
Die Corporate Governance beschreibt die Grundsätze der Unternehmensführung. Sie wird definiert als der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Es geht dabei also um ein konkretes Regelwerk mit Regeln, Verfahren und Gesetzen, mit denen Unternehmen ein rechtlich einwandfreies und zugleich aber auch ein ethisch korrektes Handeln gewährleisten können. Dabei gilt: Der Begriff bezieht sich (in der Regel) auf sowohl interne Faktoren, die durch zum Beispiel Führungskräfte und Aktionäre definiert sind, als auch auf externe Faktoren wie Kunden, Verbraucherverbände und staatliche Vorgaben.
Eine solch klar festgelegte Corporate Governance gibt eine Struktur vor, die das Wohl aller Betroffenen sicherstellt. Das zumindest gilt in der Theorie, denn in einem Unternehmen treffen nun mal viele verschiedene Interessen aufeinander. Die Festlegung von Grundsätzen soll eine gute und organisierte Unternehmensführung sichern und Fehlentscheidungen, Missmanagement und Unternehmenskrisen vorbeugen. Der Fokus liegt hier auf managementgeführten Unternehmen.
Generell gibt es zwei Ansätze in Bezug auf die Corporate Governance. Im europäischen Raum weit verbreitet ist der sogenannte Stakeholder-Ansatz. Er bezieht sich, wie oben beschrieben, auf die Verhältnisse zwischen dem Unternehmen und der gesamten Gesellschaft. Dazu zählen neben Aktionären auch Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner. Der zweite Ansatz ist der Shareholder-Ansatz. Er ist in Europa wenig verbreitet und bezieht sich, wie der Name schon ahnen lässt, allein auf die Relation zwischen Unternehmen und Aktionären. In der Regel unterscheiden sich die Grundsätze der Corporate Governance von Land zu Land, da hier auch kulturelle Besonderheiten hineinspielen. Auch je nach Branche können sich die Regelwerke unterscheiden.
So werden die Grundsätze definiert
Es gibt Corporate Governance Grundsätze, die generell bindend sind. Dazu gehören zum Beispiel gesetzliche Vorgaben, Normen und Standards. Andere Grundsätze aber werden vom Unternehmen selbst definiert und festgelegt zum Beispiel in Form von Weisungen und Absichtserklärungen. Auch Unternehmensrichtlinien fallen unter die Corporate Governance – diese müssen entwickelt und später auch kontrolliert werden. Hier ist das Einrichten einer Compliance Abteilung sinnvoll, die regelmäßig überprüft und überwacht. Gibt es diese nicht, übernehmen zum Beispiel die Rechtsabteilung und das Controlling diese Kontrollfunktion.
Das wichtigste Ziel der Corporate Governance bleibt eine gute Unternehmensführung. Ist diese stabil und stark, funktionieren auch die vielen verschiedenen Prozesse innerhalb des Unternehmens besser. Das macht sich auch in der Außenwirkung bemerkbar. Nicht zu vergessen: Unternehmen mit einer guten Führung entwickeln sich weiter. So entstehen gerade in Zeiten des Wandels Chancen und sichere Arbeitsplätze.
Mögliche Corporate Governance Grundsätze:
· Effizienz
· Kontrolle
· angemessener Umgang mit Risiken
· Verbesserung von Prozessen und Arbeitsstrukturen
· Gleichbehandlung und Wahrung von Interessen
Corporate Governance - Human Governance
Neben der Festlegung von Grundsätzen in Bezug auf das Gesamtunternehmen kann es eine Governance auf jeder Unternehmensebene geben. Die sogenannte Human Governance, also die Übertragung auf den Bereich des Personalmanagements, ist spätestens seit der Einführung der HR-Norm ISO 30408 im Jahr 2016 in den Fokus gerückt. Dabei werden bislang lediglich Ausschnitte diskutiert wie etwa die Auswahl, Entwicklung, Vergütung, Koordination und Beurteilung von Vorständen und Aufsichtsräten sowie die Steuerung der Personalabteilung. HR-Aktivitäten und Instrumente wie etwa Vergütungs- und Beurteilungssysteme bleiben bislang außen vor.
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit verzichten wir in diesem Text auf das Gendern.